Haus mit Photovoltaik und Solarthermie auf dem Dach mit Blüten im Vordergrund
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Schwarz-Grün einigt sich auf Solarpflicht für NRW – was jetzt passieren muss

Die neue Landesregierung aus CDU und Grünen hat am vergangenen Donnerstag ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin vorgesehen: Die schrittweise Einführung einer Solarpflicht sowie eine erhebliche Entbürokratisierung bei Photovoltaikanlagen. Doch jetzt müssen auf Worte auch Taten folgen.

Jetzt ist es also amtlich. Die neue NRW-Regierung aus CDU und Grünen hat sich auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt. Demnach soll ein wichtiger Bestandteil der kommenden fünf Jahre die schrittweise Einführung einer Solarpflicht sein. Diese fokussiert sich vor allem auf gewerbliche und private Neubauten sowie die Sanierung von Dächern. Konkret sieht der Plan der neuen Landesregierung wie folgt aus:

  • Den Start macht ab Januar 2023 die Solarpflicht für alle neuen öffentlichen Liegenschaften (Schulen, Veranstaltungshallen, Schwimmbäder, etc.).
  • Ein Jahr später, also ab Januar 2024, wird die Solarpflicht dann auf alle gewerblichen Neubauten ausgeweitet (Super- und Baumärkte, Auto- und Möbelhäuser, etc.).
  • Ab dem Juni desselben Jahres ist die Installation einer Solaranlage dann außerdem bei der Sanierung kommunaler Liegenschaften verpflichtend.
  • Für private Hausbesitzer*innen ist der Januar 2025 das wichtigste Datum. Aber hier greift die neue Solarpflicht in NRW nämlich auch für private Neubauten.
  • Der letzte Teil der Solarpflicht tritt im Januar 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt muss auch bei gewerblichen und privaten Dachsanierung eine Solaranlage installiert werden.

Der neue Koalitionsvertrag wäre allerdings kein echter Koalitionsvertrag, wenn im Kleingedruckten nicht auch einige Ausnahmen für die geplante Solarpflicht versteckt wären. So soll „sichergestellt [werden], dass die Pflicht nur dort greift, wo es sinnvoll und zumutbar ist“ und wo Privatleute durch die Pflicht generell nicht überfordert werden. Mit anderen Worten: Wie umfangreich die geplante Solarpflicht am Ende ausfallen wird, hängt vor allem von der exakten Formulierung der Gesetze und Verordnungen ab, die der NRW-Landtag in den kommenden Monaten verabschiedet. 

Kritik an der geplanten Solarpflicht gibt es zudem von der künftigen Opposition, genauer gesagt von SPD-Spitzenkandidat Thomas Kutschaty. Er sieht die Solarpflicht als „nicht zu Ende gedacht“, und vor allem „die entsprechende finanzielle Unterstützung, die Förderzusage“ würde in den aktuellen Plänen der Landesregierung zu wenig berücksichtigt. Und tatsächlich: Zu einer einheitlichen Förderung von PV-Anlagen in NRW findet sich nichts im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung. Diese Förderung wird jedoch für viele private Hausbesitzer*innen essenziell sein, wenn es um die Finanzierung ihrer neuen PV-Anlage geht.

Fachkräfte, Bürokratie, Mieterstrom – viele Fragen bleiben offen

Neben der genauen Umsetzung der Solarpflicht sowie der Zukunft der PV-Förderung gibt es noch weitere wichtige Gesichtspunkte, die der Koalitionsvertrag eher vage formuliert oder nur unzureichend adressiert. Das gilt insbesondere für den akuten Fachkräftemangel, der schon jetzt zu Problemen bei der zeitnahen Umsetzung von Photovoltaik-Projekten führt. Dazu sagte unser CEO und Gründer Karl Dienst im Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger: „Wir können nicht von heute auf morgen doppelt oder dreimal so viele Handwerker organisieren, die diese Projekte umsetzen können“. Der großzügige Zeitpuffer bis 2025 ist daher zwar sinnvoll, aber nur ein Teil der Lösung. Genauso entscheidend wird es sein, Berufe wie Dachdecker*in, Solarteur*in oder Elektroinstallateur*in in naher Zukunft attraktiver zu gestalten.

Ein weiteres großes Fragezeichen ist die Zukunft des nach wie vor viel zu komplexen und bürokratisch aufwendigen Mieterstrommodells. Gerade in dicht besiedelten Großstädten wie Köln oder Düsseldorf, in denen ein Großteil der Menschen zur Miete wohnt, kann Photovoltaik sein volles Potenzial bisher noch nicht richtig entfalten. Zwar gelobt die schwarz-grüne Regierung, dass die „Hürden für Mieterstrom- und Quartiersmodelle […] konsequent abgebaut werden“ sollen, was genau das bedeutet, bleibt jedoch unklar. Fakt ist aber, dass die Energiewende in NRW nicht ohne die Mieterinnen und Mieter gelingen kann. Schließlich machen diese in ganz Nordrhein-Westfalen fast die Hälfte und in NRWs Großstädten knapp drei Viertel der Bevölkerung aus. (Quelle: Landesbetrieb IT NRW)

Gut gedacht, aber auch gut gemacht?

Kohleausstieg 2030, Klimaneutralität 2045. Um diese wichtigen und doch ambitionierten Ziele erreichen zu können, braucht es klare Maßnahmen – auch in puncto Photovoltaikausbau. Die von der neuen schwarz-grünen Landesregierung vorgeschlagene Solarpflicht ist dabei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wie gut das Vorhaben am Ende umgesetzt wird, hängt jedoch nicht alleine vom Willen, sondern auch von den konkreten Maßnahmen ab, die in den kommenden Monaten im Landtag beschlossen werden. Hier wären vor allem die langfristige Stärkung des Handwerks, eine Novelle des Mieterstrommodells sowie eine großzügige PV-Förderung für private Hausbesitzer*innen äußerst wünschenswert.

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