EEG-Umlage könnte schon vor 2023 abgeschafft werden

Nach Medienberichten überlegt die Ampel-Koalition derzeit die EEG-Umlage – statt wie geplant 2023  – schon dieses Jahr abzuschaffen. Ob dies finanziell und rechtlich möglich ist, werde aktuell geprüft.

Die Strompreise liegen aktuell bei 34 Cent und sind damit so hoch wie noch nie. Zwar hatte der windreiche Januar eine dämpfende Wirkung auf die Strompreise, deutlich gesunken sind die Preise aber dennoch nicht. Wer seinen Stromanbieter wechseln möchte, muss nochmals mehr zahlen. Hier sind Preise von 40 Cent pro Kilowattstunde die Regel. Viele Verbraucher belasten diese Preise stark. Daher überlegt die Ampel-Koalition, nach einem Bericht des Spiegels, die geplante Abschaffung der EEG-Umlage auf dieses Jahr vorzuziehen. Sicher ist das jedoch noch nicht. So hat das Bundeswirtschaftsministerium zurückgewiesen, dass man sich bereits auf die Abschaffung verständigt habe. Das Thema werde derzeit diskutiert und man prüfe, ob die vorzeitige Abschaffung finanziell und rechtlich möglich ist.

Bereits im Januar war die Umlage von 6,5 auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde gesunken und wurde damit fast halbiert. Bisher hat das jedoch zu keiner Entlastung für die Verbraucher geführt, denn die Stromversorger sind nicht verpflichtet, diese Preissenkung auch an ihre Kunden weiterzugeben. Da viele Anbieter durch hohe Börsenstrompreise und deutlich gestiegene Netzentgelte unter Druck stehen, haben sie stattdessen Preiserhöhungen angekündigt.

Finanziert werden könnte die frühzeitige Abschaffung der Umlage mit Überschüssen aus dem EEG-Konto, sowie den Einnahmen aus dem nationalen CO2-Handel. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die Initiative. Die Abschaffung der Umlage entlaste einkommensschwache Haushalte, die die hohen Energiepreise aktuell vor große Schwierigkeiten stelle. 

Auch der von der Ampel-Koalition für den Sommer angekündigte Heizkostenzuschuss zielt in diese Richtung. Haushalte, die Wohngeld beziehen, sollen damit einen einmaligen Zuschuss für ihre Heizkostenabrechnung erhalten. Der Zuschuss kommt damit genau zu der Zeit, in der normalerweise die Nachzahlungen für Heizöl und Gas für die aktuelle Heizperiode fällig sind.

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