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Erneuerbare Energien im Neubau – Das ist Vorschrift

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verpflichtet Hausbauer zum Einsatz erneuerbarer Energien. Welche Energiequelle es sein soll, können Eigentümer selbst entscheiden.

Über ein Drittel der in Deutschland zur Verfügung stehenden Energie wird in Gebäuden verbraucht. Damit wir unsere Klimaschutzziele erreichen, müssen unsere Gebäude also entweder weniger Energie verbrauchen oder Energie nutzen, die keinen CO2-Ausstoß verursacht. Um letzteres kümmert sich das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, kurz EEWärmeG. Es schreibt vor, dass alle neu errichteten Häuser ihren Wärmebedarf zu einem gewissen Anteil aus erneuerbaren Energien decken müssen.

Welche erneuerbare Energie eingesetzt wird, können Hausbesitzer weitgehend selbst entscheiden. Besonders beliebt ist die Installation einer Solarthermieanlage oder der Einbau einer Wärmepumpe. Auch der Einbau eines Holzpelletofens als Heizung ist möglich.

Solarthermie spart fast keine Kosten

Entscheiden sich Hausbesitzer für Solarthermie, wird ein Solarkollektor auf dem Hausdach installiert. Dieser erhitzt mittels Sonnenenergie Warmwasser zu Heizzwecken. Solarthermieanlagen sind eine günstige Lösung zur Erfüllung der Vorgaben des EEWärmeG. Allerdings deckt eine Anlage nur 30-50% des Heizwärmebedarfs ab und eine Öl- oder Gasheizung ist weiterhin erforderlich. Bei heutigen Energiepreisen ist daher keine nennenswerte Energiekostenersparnis möglich.

Wärmepumpen im Neubau am beliebtesten

Pelletöfen und Wärmepumpen sind zwar etwas teurer in der Anschaffung, können den Heizbedarf aber in der Regel vollständig decken. Auf eine klimaschädliche Öl- oder Gasheizung kann so gänzlich verzichtet werden. Auf dem Vormarsch sind in den letzten Jahren vor allem Wärmepumpen. Sie erzeugen Heizwärme, in dem sie ihrer Umwelt Wärme entziehen. Im Gegensatz zu Pelletöfen haben Wärmepumpen einen geringeren Bedienungs- und Wartungsaufwand. Auch die Heizkostenersparnis ist deutlich größer als bei Solarthermie. Nicht ohne Grund war die Wärmepumpe, daher 2017 in Wohngebäuden das beliebteste Heizsystem.

Aktuelle Vorgaben nicht ausreichend

Für das Ziel den CO2 Ausstoß bis 2050 um 80% zu reduzieren, reicht das EEWärmeG leider noch nicht. Hierfür müssten die vorgeschriebenen Anteile Erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich heraufgesetzt werden. Bisher muss eine Solarthermieanlage nur 15% des Wärmebedarfs decken. Pelletöfen und Wärmepumpen immerhin schon 50%. Das Gesetz ist allerdings ein Anfang und führt dazu, dass sich Bauinteressenten mit dem Thema erneuerbare Energien auseinandersetzen. Und warum nicht jetzt schon mehr machen, wenn man Energiekosten sparen und gleichzeitig die Umwelt schützen kann.

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